
Als eine unkomplizierte und formlose Rechtsform gilt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Um einen Zusammenschluss von Freiberuflern oder Unternehmen, ohne dass dadurch eine eigene Rechtsperson entsteht, handelt es sich bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann sogar mündlich geschloss...
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/g/gesbr-(gesellschaft-buergerlichen-
Keine exakte Übereinkunft gefunden.